
Das Freiwillige Soziales Jahr (FSJ) im Sport ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen, dessen Ziele darin bestehen, die Bereitschaft junger Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern. Dabei vermittelt es Einblicke in ein Berufsfeld, in dem die TeilnehmerInnen erste berufliche Erfahrung sammeln und/oder sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Einsatzstelle oder in einem anderen Verein/Verband entscheiden können.

Junge Menschen können seit mehr als 40 Jahren ein FSJ und seit über 10 Jahren ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) absolvieren. Vor wenigen Jahren sind die klassischen Einsatzfelder des FSJ (Behindertenbetreuung, Seniorenpflege und Kinderbetreuung) um den Bereich Kultur und Sport erweitert worden, d.h. junge Menschen können außer in sozialen und neuerdings kulturellen Einrichtungen auch in Sportvereinen und -verbänden ihr FSJ leisten. Voraussetzung ist, dass sie dabei mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen betraut werden. Das FSJ im Sport basiert rechtlich auf dem "Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz - JFDG) vom 16.05.2008 (BGBl. I, S. 842), das am 01.06.2008 in Kraft getreten ist.

Die Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) ist seit März 2002 als Trägerorganisation anerkannt und hat somit für ihre Mitgliedsvereine und -verbände die Möglichkeit eröffnet, als Einsatzstelle für die Ableistung des FSJ zur Verfügung zu stehen. Auf Bundesebene hat die Deutsche Sportjugend (dsj) im Rahmen einer dreijährigen Modellphase (September 2000 bis August 2003) und darüber hinaus die Koordinierung und Projektleitung des FSJ im Sport übernommen.

Als Einsatzstellen im Sport kommen Vereine, Verbände und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren und sonstige Betreuungsdienste für diese Zielgruppe anbieten. Die sjsh führt als Träger die Anerkennung durch (siehe auch: Vereine/Verbände).
Das FSJ im Sport beginnt in Schleswig-Holstein am 1. Juli oder 1. September eines jeden Jahres.
Das Freiwillige Soziale Jahr wird in der Regel bis zur Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Grundsätzlich besteht für jeden jungen Menschen, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet hat, die Möglichkeit, ein FSJ im Sport zu absolvieren.